Allgemeine Reise-und Vertragsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, der Flück Reisen AG,
für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen.

1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung
1.1 Ihre Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung zustande. Meldet der Anmelder weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

1.2 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise. Sonderwünschesind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

1.3 Bei Erhalt der Reisebestätigung wird folgende Anzahlung zur sofortigen Zahlung fällig: 25% des Rechnungstotals, jedoch mindestens Fr. 100.- aufgerundet auf die nächsten Fr. 50.-. Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn einzutreffen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei Buchung zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.

 

2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
2.1 Bei Namensänderungen, Änderungen der Reisedaten oder gebuchter Nebenleistungen sowie Annullation der Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, höchstens Fr. 120.- pro Auftrag. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt.

2.2 Treten Sie später von der Reise zurück, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen:
30 - 15 Tage vor Abreise: 30%
14 - 08 Tage vor Abreise: 50%
07 - 00 Tage vor Abreise/ Nichterscheinen: 100%
Abweichende Annullationskosten (z.B. Schiffsreisen, Linienflüge) sind vorbehalten. Karten für Veranstaltungen, Konzerte usw., auch wenn sie im Rahmen eines Pauschalarrangements gebucht wurden, können nicht mehr annulliert werden. Diese werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Annullation, zu 100% verrechnet.

2.3 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns. Beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

 

3. Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung
Die Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung ist obligatorisch, sofern Sie nicht über eine private Versicherung verfügen.

 

4. Einreiseformalitäten
Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins benötigen für die Reisen eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung sowie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

5. Flück-Reisen Car
Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Für vordere Sitzplätze wird ein Zuschlag erhoben:
1. Reihe pro Person Fr. 15.-
2. Reihe pro Person Fr. 10.-
3. Reihe pro Person Fr. 5.-
Für Rundreisen ab 5 Tagen:
1. Reihe pro Person Fr. 30.-
2. Reihe pro Person Fr. 25.-
3. Reihe pro Person Fr. 20.-
Alle unsere Cars verkehren als Nichtraucher-Cars. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen. In diesen Fällen sind Änderungen in der Platzzuteilung möglich.

 

6. Programm- und Preisänderungen
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie über diese Änderungen. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren;
c) Wechselkursänderung oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, kann die Preiserhöhung an Sie weitergegeben werden . Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, können Sie die Reise spesenfrei annullieren.

 

7. Reiseabsage durch die Flück Reisen AG
7.1 Gruppengrösse: Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 18 Reisenden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen
dieser Teilnehmerzahl die Reise spätestens 22 Tage vor Reisebeginn abzusagen.

7.2 Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

 

8. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
8.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden so sind Sie verpflichtet, bei unserem Chauffeur/Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

8.2 Der Chauffeur/Reiseleiter wird bemüht sein, während der Reise innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Chauffeur/Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen
anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.

8.3 Wie Sie Ihre Forderung geltend machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütung oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung vom Chauffeur/Reiseleiter und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise Ihre Forderungen geltend machen, gehen Sie allen Ansprüchen verlustig und Sie verlieren alle Ihre Rechte.

 

9. Haftung
9.1 Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen selber verantwortlich sind . In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände auf keinen Fall im unbewachten Car unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.

9.2 Car-, Zugs- und Schiffsfahrpläne usw.: Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommen, Staus, Unfällen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht.

 

10. Sicherstellung der Kundengelder
Die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise einbezahlten Beträge ist gemäss neuem Bundesgesetz garantiert.

 

11. Ombudsmann
11.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

11.2 Die Adresse des Ombudsmannes lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach 383
8034 Zürich

 

12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Flück Reisen AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

13.2 Für Klagen gegen die Flück Reisen AG wird ausschliesslich der Gerichtsstand Thun vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Thun einklagen.